3G-/2G-Regelung & Ausnahmen:
Zutritt erhalten nur Personen, die je nach tagesaktuell geltender Regelung (3G oder 2G) entsprechende Nachweise vorlegen können. Bei 3G: Personen, die nicht geimpft oder genesen sind, müssen einen maximal 24 Stunden alten negativen Antigen-Schnelltest oder einen maximal 48 Stunden alten negativen PCR-Test vorweisen.
Kinder und minderjährige Schüler sind von der 3G-/2G-Regelung befreit.
Für Mannschaften: Zur Vereinfachung der Handhabung von Mannschaften inklusive Trainerpersonal, Physiotherapeuten etc. kann der Gastverein dem Heimverein über ein geeignetes Formular schriftlich bestätigen, dass alle Spieler, Trainer, etc. geimpft, genesen oder getestet sind. Einzelnachweise sind trotzdem mitzuführen und auf Verlangen vorzuzeigen.