Trainings- & Spielbetrieb

Spielbetrieb

Das Wichtigste auf einen Blick:

  • Zutritt nur mit 3G (Warnstufe) bzw. 2G (Alarmstufe).
  • Der elektronisch prüfbare 3G-/2G-Nachweis (QR-Code) sowie ein amtliches Ausweisdokument (z.B. Personalausweis) sind bei der Einlasskontrolle bereitzuhalten.
  • FFP2-Masken-Pflicht für über 18-Jährige.
  • Die Zuschauerzahl ist auf 160 begrenzt.

3G-/2G-Regelung & Ausnahmen:
Zutritt erhalten nur Personen, die je nach tagesaktuell geltender Regelung (3G oder 2G) entsprechende Nachweise vorlegen können. Bei 3G: Personen, die nicht geimpft oder genesen sind, müssen einen maximal 24 Stunden alten negativen Antigen-Schnelltest oder einen maximal 48 Stunden alten negativen PCR-Test vorweisen.

Kinder und minderjährige Schüler sind von der 3G-/2G-Regelung befreit.

Für Mannschaften: Zur Vereinfachung der Handhabung von Mannschaften inklusive Trainerpersonal, Physiotherapeuten etc. kann der Gastverein dem Heimverein über ein geeignetes Formular schriftlich bestätigen, dass alle Spieler, Trainer, etc. geimpft, genesen oder getestet sind. Einzelnachweise sind trotzdem mitzuführen und auf Verlangen vorzuzeigen.

Maskenpflicht:
Es gilt in der gesamten Sporthalle Maskenpflicht – über 18-Jährige benötigen eine FFP2-Maske. Unmittelbar Spielbeteiligte müssen bis zum Betreten des Halleninnenraums einen MNS tragen. Zuschauerinnen und Zuschauer müssen durchgehend einen MNS tragen, dies gilt auch am Platz auf der Tribüne. Ausnahme gilt nur bei der Aufnahme von Getränken oder Speisen.

Nur wenn die genannten Voraussetzungen gegeben sind, wird der Eintritt zur Halle gewährt!
Wir freuen uns, Zuschauer in unseren Hallen begrüßen zu können und bitten höflichst die Regeln einzuhalten.

SG2H-Livestream:
Über unseren SG2H-YouTube-Kanal werden wir die Heimspiele unserer ersten Frauen- und Männermannschaft in Echtzeit streamen; zusätzliche Spielübertragungen weiterer SG2H-Teams erfolgen je nach Bedarf.

Trainingsbetrieb

Ab Freitag, 05. November 2021 tritt die überarbeitete Corona-Verordnung Sport in Kraft. Die tatsächlich gültigen Bestimmungen können auch weiterhin Änderungen unterliegen, so dass es zu kurzfristigen Anpassungen im Trainingsbetrieb kommen kann. Daher sind Anfragen zu Trainingszeiten, Trainingsbedingungen, etc. entweder über die jeweiligen Trainer (Email) oder die SG2H-Jugendleitung (jugend@sg2h.de) zu erfahren.

3G-/2G-Regelung

Es gilt der Stufenplan des Landes Baden-Württemberg:

Basisstufe
Zutritt: unbeschränkt

Warnstufe
Zutritt: 3G

Alarmstufe
Zutritt: 2G

Die entsprechenden Nachweise müssen im Training mitgeführt werden.

Ausnahmen von 3G/2G – Zutritt und Teilnahme stets gestattet:
– symptomfreie minderjährige Schülerinnen und Schüler, die an den regelmäßigen Testungen im Rahmen des Schulbesuchs teilnehmen
– symptomfreie Kinder, die das sechste Lebensjahr noch nicht vollendet haben oder noch nicht eingeschult sind

Handlungsanweisung (Corona)

Stand: 16.08.2021

 

Die folgenden Rahmenbedingungen und Regelungen sind von allen am Trainingsbetrieb der SG Hofen/Hüttlingen beteiligten Personen gemäß ihres Aufgabenbereichs zwingend umzusetzen!

 

Allgemeine Voraussetzungen und Rahmenbedingungen

1. Dokumentation und  Einverständniserklärung bei Minderjährigen

  • Der/Die Trainer/in ist bei jeder Trainingseinheit für die Einhaltung der genannten Auflagen verantwortlich.
  • Für jede Trainingseinheit muss durch den verantwortliche/n Trainer/in eine Dokumentation angelegt werden:
    • Namen aller Trainingsteilnehmerinnen und -teilnehmer, sowie der Name der verantwortlichen Person (Trainer/in)
    • Telefonnummer und Adresse aller Trainingsteilnehmerinnen und -teilnehmer
    • Datum, Beginn und Ende des Trainings
    • Vorlage einer Test-, Impf- oder Genesenen-Bescheinigung
  • Die Unterlagen müssen vier Wochen aufbewahrt und dann vernichtet werden.
  • Bei Minderjährigen ist eine durch den Erziehungsberechtigten unterzeichnete Einverständniserklärung vor der ersten Trainingseinheit beim Trainer abzugeben.

 

2. Gesundheitszustand & Teilnahmeverbot

  • Personen, die einer Absonderungspflicht im Zusammenhang mit dem Coronavirus unterliegen, ist die Teilnahme am Trainingsbetrieb untersagt.
  • Personen, die typische Symptome einer Infektion mit dem Coronavirus, namentlich Atemnot, neu auftretender Husten, Fieber, Geruchs- oder Geschmacksverlust, aufweisen, ist die Teilnahme am Trainingsbetrieb untersagt.

 

3.  Hygiene

  • Umkleiden, Duschen und Toiletten dürfen benutzt werden. Es ist jedoch sicherzustellen, dass ein Mindestabstand von 1,5 Metern zwischen den Nutzerinnen und Nutzern eingehalten werden kann. Der Aufenthalt ist zeitlich auf das unbedingt erforderliche Maß zu beschränken; falls Toiletten die Einhaltung dieses Sicherheitsabstands nicht zulassen, sind sie zeitlich versetzt zu betreten und zu verlassen.
  • Kontakte außerhalb der Trainings- und Übungszeiten sind auf ein Mindestmaß zu beschränken, dabei ist die Einhaltung eines Sicherheitsabstands von mindestens 1,5 Metern zu gewährleisten.
  • Es wird die Möglichkeit zur Händedesinfektion geschaffen: Nutzung durch jeden Teilnehmer vor und nach dem Training.
  • Vor und nach der Trainingseinheit sollten entsprechende Hygienemaßnamen durchgeführt werden (Händewaschen, etc.).
  • Nach dem Training werden die verwendeten Trainingsmaterialien gereinigt/desinfiziert.

 

 4. Allgemeine organisatorische Grundlagen

  • Sofern gerade kein Sport getrieben wird, gilt in geschlossenen Räumen (Halle, Fitnessraum, Umkleiden, Flure, etc.) die Maskenpflicht; im Freien, wenn nicht dauerhaft ein Abstand von mindestens 1,5 Metern zu anderen Personen eingehalten werden kann.
  • Prinzipiell soll ein Abstand von mindestens 1,5 Metern zwischen sämtlichen anwesenden Personen eingehalten werden; davon ausgenommen sind handballspezifische Spiel- und Übungssituationen.
  • Keine Zuschauer oder Begleiter (Eltern).

 

5. An- und Abreise

  • Fahrgemeinschaften sind prinzipiell unter Beachtung der allgemeinen Kontaktbeschränkungen möglich.
  • Bringen und Abholen von Kindern/Jugendlichen nur bis zum bzw. ab dem Sportgelände.
  • Ankunft am Sportgelände frühestens zehn Minuten vor Trainingsbeginn.
  • Nach dem Training: Zügiges Verlassen des Sportgeländes bzw. der Umkleide/Dusche.

 

6. Planung und Terminierung von Trainingseinheiten

  • Grundsätzlich gelten die regulären Trainingszeiten der SG2H, mit folgender Einschränkung: Alle Trainingseinheiten müssen rechtzeitig vorab terminiert und gesondert angemeldet werden. Email an jugend@sg2h.de und sport@sg2h.de

 

7. Vorgaben und Umsetzungsmöglichkeiten für die Trainingseinheiten

  • In der Halle sollte für eine ausreichende Belüftung gesorgt werden. Auch die Umkleiden und Toiletten sind ausreichend über zu öffnende Fenster zu lüften, sofern keine Deckenbelüftung vorhanden ist.
  • Das Tragen von Schweißbändern zur Entfernung von Schweiß sowie unter Umständen von Mund-Nasen-Schutzmasken, Handschuhen oder schweißabweisenden Funktionswäschen wird empfohlen.
  • Je nach örtlicher Beschaffenheit kann es sinnvoll sein, das Gelände durch Markierungen zu unterteilen.
  • Auch wenn nun die Sporthallen wieder geöffnet sind, können natürlich weiterhin Outdoor-Möglichkeiten genutzt werden. Weitsprunggruben, Hartplätze, Laufbahnen, Fußballplätze, Tartanbahnen und Beachanlagen helfen weiterhin im Trainingsbetrieb.
  • Handball wurde vom Kultusministerium BW als kontaktarme Sportart eingestuft. Somit sind handballtypische Trainingsinhalte erlaubt.

 

Bei Fragen oder Unklarheiten stehen wir Ihnen / Euch gerne zur Verfügung.

Email:    vorstand@sg2h.de oder jugend@sg2h.de

 

Mit sportlichen Grüßen

Gez. SG2H-Vorstand und SG2H-Jugendleitung