Liebe Handballspielerinnen und -spieler,
Liebe Trainerinnen und Trainer,
Liebe Eltern und Jugendliche,
ab 14. September 2020 gilt die Verordnung des Kultusministeriums und des Sozialministeriums über die Sportausübung (Corona-Verordnung Sport – CoronaVO Sport) vom 03.09.2020.
Das Training in Gruppen von bis zu 20 Personen ist unter Auflagen auf öffentlichen und privaten Sportanlagen und -sportstätten gestattet. Hierbei können die für das Training oder die Übungseinheit üblichen Sport-, Spiel- oder Übungssituationen ohne die Einhaltung des ansonsten erforderlichen Mindestabstands durchgeführt werden.
Mit dieser Handlungsanweisung[1] wollen wir Sie / Euch über die notwendigen Voraussetzungen und verbindlichen Regelungen für einen eingeschränkten Trainingsbetrieb bei der SG2H informieren.
Nach Rücksprache mit den verantwortlichen Trainerinnen und Trainern haben wir uns dazu entschlossen, den Trainingsbetrieb für die aktiven Mannschaften sowie die A-/B-/C- und D-Jugend durchzuführen. Bei den Minis sowie der F- und E-Jugend wird für jede Trainingsgruppe separat über den Zeitpunkt zur Wiederaufnahme des Trainingsbetriebs entschieden.
[1] Grundlage: Verordnung des Kultusministeriums und des Sozialministeriums über die Sportausübung (Corona-Verordnung Sport – CoronaVO Sport) vom 03. September 2020 | Vgl.: Handlungsempfehlung von Handball Baden-Württemberg e.V., Konzept des Deutschen Handballbundes (DHB) „Return to play“ (Stufe 1-4)